Die Ultralen Film GmbH und die Gesellschaften der Gruppe sind in keiner Weise für die Einhaltung von Fertigprodukten, die mit oxo-biologisch abbaubarem Folien hergestellt werden gemäß der Richtlinie 2019/904/EU vom 05.06.2019 und mit den allgemein geltenden Vorschriften in dem Land, in dem sie hergestellt und/oder vermarktet werden, verantwortlich.